Private Warnhinweise in sozialen Medien – Gerüchte um vermeintliche Kindesentführung führen zu Verunsicherung

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LANDKREIS DEGGENDORF. Das Polizeipräsidium Niederbayern möchte einen aktuellen Fall zum Anlass nehmen, um darauf hinzuweisen, vor privaten „Fahndungsaufrufen“ im Netz Abstand zu nehmen und diese nicht weiterzuleiten.

Wie der Polizei am Dienstag, 27.08.2024, mitgeteilt wurde, soll ein unbekannter Mann in einer Gemeinde im Landkreis Deggendorf versucht haben, ein Kind aus dem Garten seiner Eltern zum Mitkommen zu zwingen. Das Kind soll sich aufgrund seiner Gegenwehr selbst habe befreien können.

Nach Bekanntwerden des Sachverhalts leitete die Kriminalpolizeiinspektion Deggendorf zusammen mit der Staatsanwaltschaft Deggendorf umfangreiche und intensive Ermittlungen zur Aufklärung des geschilderten Sachhalts ein.

Dem Ergebnis der kriminalpolizeilichen Ermittlungen zufolge ergaben sich keine Hinweise, dass der Vorfall, wie geschildert und folglich in unzähligen Fahndungsaufrufen in den sozialen Netzwerken veröffentlicht und geteilt worden ist, tatsächlich so geschehen ist.  Für die Bevölkerung bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr.

In diesem Zusammenhang appelliert das Polizeipräsidium Niederbayern


Derartige ungefilterte Meldungen zu verbreiten, kann zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung führen. Beteiligen Sie sich deshalb nicht an Spekulationen in den Sozialen Medien oder WhatsApp-Gruppen. Informieren Sie sich über die verifizierten Kanäle der Polizei. Die darüber veröffentlichten Sachverhalte sind geprüft.

Setzen Sie sich bei verdächtigen Wahrnehmungen direkt mit Ihrer örtlichen Polizeidienststelle in Verbindung. Diese kümmern sich mit Nachdruck um die Ermittlungen der Hintergründe und Aufklärung solcher Mitteilungen.

30.08.2024, Polizeipräsidium Niederbayern

Bild von Pexels auf Pixabay

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